Hauseigentümer, die einen öffentlichen Gehsteig oder Gehweg vor dem Haus beziehungsweise dem dazugehörigen Grundstück haben, sind laut Gesetz verpflichtet, von 6.00 bis 22.00 Uhr einen Weg freizuschaufeln und mit Streusand oder Streukiesel für weitgehende Rutschsicherheit zu sorgen.
Vertrauen Sie im Bereich Winterservive auf die Sicherheit und die Kompetenz von Prima Verde und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit Sie Ihre wohlverdiente Nachtruhe beruhigt genießen können!